28 Feb
28Feb

Die Liste der besonders gefährdeten Personen (Anhang 7 der COVID-3-Verordnung) wurde aufgrund von neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen am 1. März 2021 angepasst. 

Neben redaktionellen Änderungen sind neu folgende Erkrankungen / Umstände auf der Liste: 

  • Krankheiten mit schwer eingeschränkter Lungenkapazität
  • Knochenmark- und Organtransplantation sowie Personen, die auf einer Warteliste für ein Organ stehen
  • Bei Adipositas wird der massgebliche Body-Mass-Index von grösser als 40 auf grösser 35 kg/m2 herabgesetzt 
  • Leberzirrhose 
  • chronische Niereninsuffizienz ab einer GFR von unter 60ml/min

Nachwievor Gültigkeit haben folgenden Personengruppen:


1. Ältere Menschen (Das Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus steigt mit zunehmendem Alter. Ab einem Alter von 50 Jahren erhöht sich zudem die Hospitalisierungsrate. Auch Vorerkrankungen erhöhen das Risiko zusätzlich.)


2. Schwangere Frauen


3. Erwachsene mit folgenden Vorerkrankungen

  • Bluthochdruck
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Diabetes
  • Chronische Lungen- und Atemwegserkrankungen
  • Krebs
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Adipositas Grad II (BMI ≥ 35 kg/m2)
  • Leberzirrhose
  • Chronische Nierenerkrankung


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